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Anfrage: Politisch ausgewogene Regelung zur Benutzung des Bundesplatzes

Geschäftsnummer:

23.436

Eingereicht von:

Imark Christian

Einreichungsdatum:

15.06.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Parlament

Schlagwörter:

Benutzung; Regelung; Schweiz; Kräfteverhältnisse; Politischen; Platzes; Bewilligungen; Entscheidungskompetenz; Trägt; Rechnung; Parlamentariern; Sicherheit; Ratsbetrieb; Ungestörten; Werden; Gefunden; Räte; Eidgenössischen; Session; Laufender; Bundesplatzes; Berücksichtigen

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Eingereichter Text

Es soll eine Regelung zur Benutzung des Bundesplatzes - insbesondere während laufender Session der eidgenössischen Räte - gefunden werden, welche einem ungestörten Ratsbetrieb sowie der Sicherheit von Parlamentariern angemessen Rechnung trägt. Die Entscheidungskompetenz über Bewilligungen zur Benutzung des Platzes muss die politischen Kräfteverhältnisse der Schweiz berücksichtigen.

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Begründung

Die Berner Stadtregierung hat per 28. Oktober 2021 die Regelung zur Benutzung des Bundesplatzes geändert. Insbesondere sind Demonstrationen neu auch während der Session möglich, wenn die Berner Stadtregierung dies für angemessen erachtet. Dass der Anlass zur Änderung der Regeln ausgerechnet eine unbewilligte Besetzung des Platzes durch "Klimaquerulanten" im Herbst 2020 Anlass gab, bei welchem die Berner Stadtregierung gleichermassen ungestüm, unprofessionell und voreingenommen agierte, ist bemerkenswert. So kann die Berner Stadtregierung, die politisch links/grün zusammengesetzt ist, in Zukunft über Bewilligungen für Aktionen auf dem Bundesplatz während laufender Session entscheiden. Politische Aktionen werden durch Organisatoren in der Regel auf dem Bundesplatz geplant, um nationale oder sogar internationale Aufmerksamkeit zu erlangen. Besonders erstrebenswert ist es für Organisatoren, wenn eine Aktion während laufender Session stattfinden kann. Es liegt daher auf der Hand, dass eine Regelung geschaffen werden muss, die den Kräfteverhältnissen schweizerischer Parteistärken entspricht und nicht der Zusammensetzung einer Lokalregierung. Der Platz heisst sinngemäss auch nicht "Berner Stadtplatz", sondern "Bundesplatz", gerade weil Aktionen an diesem Ort meistens von übergeordneten Interesse sind. Bereits sollen im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen 2023 politische Aktionen während laufender Session auf dem Bundesplatz geplant sein, um entsprechende Aufmerksamkeit zu erlangen und damit die politische Agenda zu beeinflussen. Bei heute geltender Regelung besteht die latente Gefahr des politischen Missbrauchs sowie willkürlicher Entscheide, durch ein nicht nach Bundesproporz zusammengesetztes Gremium. Auch die Sicherheit von Parlamentariern wird durch ansteigenden Aktionismus auf dem Bundesplatz immer mehr dem Zufall überlassen. Der Bund ist daher in der Pflicht, eine für alle Seiten faire und politisch ausgewogene Regelung zur Benutzung des Bundesplatzes zu sorgen, die den nationalen Interessen sowie der Sicherheit von Parlamentariern ausgewogen Rechnung trägt.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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